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   FG Niedersachsen, 22.10.2013 - 3 K 12341/12   

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https://dejure.org/2013,63530
FG Niedersachsen, 22.10.2013 - 3 K 12341/12 (https://dejure.org/2013,63530)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.10.2013 - 3 K 12341/12 (https://dejure.org/2013,63530)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 3 K 12341/12 (https://dejure.org/2013,63530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 164 Abs. 2; EStG § 4; EStG § 16
    Beendigung einer Betriebsaufspaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beendigung einer Betriebsaufspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 08.05.2000 - X B 142/99

    Mangelnde Sachaufklärung des Gerichts; Entnahme aus dem Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2013 - 3 K 12341/12
    Die Veräußerung bzw. Entnahme eines einzelnen wesentlichen Wirtschaftsguts ist in der Regel aber noch keine schädliche Umgestaltung (Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 700; BFH-Beschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16 ).

    Infolge der Veräußerung bzw. Entnahme eines einzelnen Wirtschaftsguts aus dem unterbrochenen Betrieb entfallen nicht die Voraussetzungen für die Fortführung der vom Verpächter getroffenen steuerlichen Wahl (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 16 ).

  • BFH, 23.03.2011 - X R 45/09

    Betriebsaufspaltung zwischen Mehrheitsaktionär und Aktiengesellschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2013 - 3 K 12341/12
    Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung ist gegeben, wenn diejenige Person oder Personengruppe, die das Besitzunternehmen beherrscht, auch über die Stimmenmehrheit bei der Betriebsgesellschaft verfügt (BFH-Urteil vom 23. März 2011 X R 45/09, BFH/NV 2011, 1565).

    Hierfür genügt es, wenn sich aufgrund der Befugnis, die Mitglieder der geschäftsführenden Organe der Betriebsgesellschaft zu bestellen und abzuberufen, in der Betriebsgesellschaft auf Dauer nur ein geschäftlicher Betätigungswille entfalten kann, der vom Vertrauen der das Besitzunternehmen beherrschenden Personen getragen ist und demgemäß mit deren geschäftlichen Betätigungswillen grundsätzlich übereinstimmt (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1565).

  • BFH, 14.12.1993 - VIII R 13/93

    1. Ableben eines Freiberuflers führt nicht zur Betriebsaufgabe - 2. Eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2013 - 3 K 12341/12
    Die Inanspruchnahme des Verpächterwahlrechts scheidet aus, wenn bei der Verpachtung oder während der Pachtzeit die wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert oder so umgestaltet werden, dass sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1993 VIII R 13/93, BFHE 174, 503 , BStBl II 1994, 922 ; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 700).
  • BGH, 24.11.2008 - II ZR 116/08

    Schutzgemeinschaftsvertrag II

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2013 - 3 K 12341/12
    Erst recht kann die vertragliche Bindung eines Aktionärs an die jeweilige Mehrheitsentscheidung eines Stimmrechtskonsortiums, dem er angehört, nicht unzulässig sein (BGH, Urteil vom 24. November 2008 II ZR 116/08, BGHZ 179, 13 -27 unter II. 1. der Gründe m.w.N.).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 96/96

    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2013 - 3 K 12341/12
    Die Vermietung von Wirtschaftsgütern an ein Unternehmen wird nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dann als - über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgehende - gewerbliche Tätigkeit angesehen, wenn das vermietende Besitzunternehmen mit dem mietenden Betriebsunternehmen sachlich und personell verflochten ist (sogenannte Betriebsaufspaltung; vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 96/96, BFHE 187, 570 , BStBl II 2002, 771 , unter 1., m.w.N.).
  • BFH, 26.05.1993 - X R 101/90

    Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2013 - 3 K 12341/12
    Dies gilt ungeachtet einer kurzfristigen Wiederbeschaffbarkeit dieser Wirtschaftsgüter jedenfalls dann, wenn nicht nur einzelne Maschinen, sondern im Wesentlichen der gesamte Maschinenpark infolge einer Veräußerung oder Verschrottung nicht mehr zur Verfügung steht (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1992 III R 7/91, BFH/NV 1993, 358, betreffend Betriebsvorrichtungen und Maschinen eines Fabrikationsbetriebs; BFH-Urteil vom 26. Mai 1993 X R 101/90, BFHE 171, 468 , BStBl II 1993, 710 , betreffend Maschinen und andere Produktionsanlagen eines Produktionsbetriebs; BFH-Beschlüsse vom 13. September 1994 X B 157/94, BFH/NV 1995, 385, betreffend die einzige Dreschmaschine einer Lohndrescherei, und in BFH/NV 2004, 1262 , betreffend die Veräußerung des gesamten Maschinenparks eines Montagebetriebs).
  • BFH, 15.03.2005 - X R 2/02

    Betriebsaufspaltung; Beendigung; Verpächterwahlrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2013 - 3 K 12341/12
    Dem Besitzunternehmer kann in einem solchen Fall das Verpächterwahlrecht zustehen (BFH-Urteil vom 15. März 2005 X R 2/02, BFH/NV 2005, 1292 , m.w.N.).
  • BayObLG, 05.03.1997 - 1Z BR 210/96

    Vormundschaftsgerichtliche Prüfung bei Genehmigung zur Gründung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2013 - 3 K 12341/12
    Ein solcher Vertrag ist dann nicht genehmigungsfähig (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 05. März 1997 1Z BR 210/96, juris).
  • BFH, 30.11.2005 - X R 37/05

    Betriebsaufspaltung; Verpächterwahlrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2013 - 3 K 12341/12
    Sofern und solange die Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts erfüllt werden, liegt eine Betriebsaufgabe nur vor, wenn sie gegenüber dem FA erklärt wird oder sich bereits bei der Verpachtung aus den tatsächlichen Umständen eindeutig der Aufgabewille ergibt (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843 ; BFH-Urteil vom 30. November 2005 X R 37/05, BFH/NV 2006, 1451 ).
  • BFH, 20.02.2008 - X R 13/05

    Verpächterwahlrecht - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer handwerklich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2013 - 3 K 12341/12
    Welchen Wirtschaftsgütern diese Bedeutung zukommt, hängt von der jeweiligen Branche, der Eigenart des Betriebs und den besonderen Umständen des Einzelfalls ab (BFH-Urteil vom 20. Februar 2008 X R 13/05, BFH/NV 2008, 1306 ).
  • BFH, 18.05.2004 - X B 167/03

    Betriebsaufspaltung: bewegliche WG als wesentliche Betriebsgrundlage

  • BFH, 22.10.1992 - III R 7/91

    Betriebsaufgabe bei Einstellung der gewerblichen Tätigkeit und Auflösung des

  • BFH, 15.06.2005 - X B 180/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 13.09.1994 - X B 157/94

    Dreschmaschine als wesentliche Betriebsgrundlage einer Lohndrescherei

  • BFH, 13.12.2018 - III R 13/15

    Gewinnrealisierung durch Beendigung von Betriebsaufspaltung oder

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Oktober 2013 3 K 12341/12 aufgehoben.
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